Geltungsbereich der Vignette in Österreich

Karte der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen mit Vignettenpflicht

Die österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz wird von der ASFINAG betrieben und umfasst mehr als 2.200 Kilometer. Für die Nutzung dieser Strecken ist in den meisten Fällen eine gültige Vignette erforderlich, die als Nachweis der Mautzahlung dient. Die Vignette ist in Form einer Klebeetikette erhältlich und muss sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden.

Die Vignettenpflicht gilt grundsätzlich für Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Für schwere Nutzfahrzeuge gelten gesonderte Mautregelungen. Die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen sind mit der Vignette kostengünstig und unkompliziert nutzbar, was eine schnelle und komfortable Fahrt durch Österreich ermöglicht.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die Geltungsbereiche der Vignette, regionale Besonderheiten und Ausnahmen.

Autobahnen und Schnellstraßen nach Bundesland

Bundesland Länge der Autobahnen (km) Wichtige Autobahnen Besonderheiten
Wien 41 A23 (Südosttangente), A4 Stadtnahe Vignettenpflicht, lokale Ausnahmen bei Einfahrten
Niederösterreich 460 A1, A2, A21, A22 Große Autobahnkreuze, Vignettenpflicht auf allen Strecken
Oberösterreich 350 A1, A8, A9 Brenner Autobahn (A13) mit gesonderter Maut
Salzburg 230 A1, A10 Großteil Vignettenpflicht, Tauernautobahn mit Zusatzmaut
Tirol 320 A12, A13 (Brenner), A14 Brenner-Autobahn mit Sondermaut, Zusatzmauten für Tunnel
Vorarlberg 120 A14 Kurzstrecken mit Vignettenpflicht, einige Tunnel mit Zusatzkosten
Kärnten 240 A2, A10 Tauernautobahn (A10) mit Zusatzmaut für Tunnel
Steiermark 320 A2, A9 Großteil Vignettenpflicht, Sonderregelungen bei Winterbetrieb
Burgenland 70 A4, A3 Vignettenpflicht, aber weniger stark frequentiert

Lokale Nuancen der Vignettenpflicht

  • Brenner Autobahn (A13): Diese Strecke erfordert eine separate elektronische Maut zusätzlich zur Vignette. Sie gilt für den Brennerpass zwischen Innsbruck und der italienischen Grenze.
  • Tunnel mit Zusatzgebühren: Einige Tunnel, wie der Tauerntunnel (A10) und der Arlbergtunnel (A14), verlangen neben der Vignette eine gesonderte Tunnelmaut.
  • Straßen ohne Vignettenpflicht: Ortsumfahrungen, Stadtautobahnen und viele Bundesstraßen sind von der Vignettenpflicht ausgenommen.
  • Grenzübergänge: An manchen Grenzübergängen gilt die Vignettenpflicht erst hinter der Grenze, informieren Sie sich vor der Einreise genau.
  • Winterliche Einschränkungen: Bei Schneefall und schwierigen Wetterbedingungen können einzelne Autobahnabschnitte vorübergehend gesperrt sein oder erfordern Schneeketten.
  • Besonderheiten für Lkw und schwere Fahrzeuge: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen das Lkw-Mautsystem GO-Maut verwenden, die Vignette reicht hier nicht aus.
  • Motorräder: Auch Motorräder benötigen eine Vignette, allerdings ist diese günstiger als für Pkw.
  • Elektrofahrzeuge: Für Elektroautos gelten dieselben Vignettenpflichten wie für herkömmliche Fahrzeuge, eine Befreiung gibt es nicht.

Ausnahmen und besondere Fälle

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