Geltungsbereich der Vignette in Österreich
Die österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz wird von der ASFINAG betrieben und umfasst mehr als 2.200 Kilometer. Für die Nutzung dieser Strecken ist in den meisten Fällen eine gültige Vignette erforderlich, die als Nachweis der Mautzahlung dient. Die Vignette ist in Form einer Klebeetikette erhältlich und muss sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden.
Die Vignettenpflicht gilt grundsätzlich für Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Für schwere Nutzfahrzeuge gelten gesonderte Mautregelungen. Die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen sind mit der Vignette kostengünstig und unkompliziert nutzbar, was eine schnelle und komfortable Fahrt durch Österreich ermöglicht.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die Geltungsbereiche der Vignette, regionale Besonderheiten und Ausnahmen.
Autobahnen und Schnellstraßen nach Bundesland
| Bundesland | Länge der Autobahnen (km) | Wichtige Autobahnen | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Wien | 41 | A23 (Südosttangente), A4 | Stadtnahe Vignettenpflicht, lokale Ausnahmen bei Einfahrten |
| Niederösterreich | 460 | A1, A2, A21, A22 | Große Autobahnkreuze, Vignettenpflicht auf allen Strecken |
| Oberösterreich | 350 | A1, A8, A9 | Brenner Autobahn (A13) mit gesonderter Maut |
| Salzburg | 230 | A1, A10 | Großteil Vignettenpflicht, Tauernautobahn mit Zusatzmaut |
| Tirol | 320 | A12, A13 (Brenner), A14 | Brenner-Autobahn mit Sondermaut, Zusatzmauten für Tunnel |
| Vorarlberg | 120 | A14 | Kurzstrecken mit Vignettenpflicht, einige Tunnel mit Zusatzkosten |
| Kärnten | 240 | A2, A10 | Tauernautobahn (A10) mit Zusatzmaut für Tunnel |
| Steiermark | 320 | A2, A9 | Großteil Vignettenpflicht, Sonderregelungen bei Winterbetrieb |
| Burgenland | 70 | A4, A3 | Vignettenpflicht, aber weniger stark frequentiert |
Lokale Nuancen der Vignettenpflicht
- Brenner Autobahn (A13): Diese Strecke erfordert eine separate elektronische Maut zusätzlich zur Vignette. Sie gilt für den Brennerpass zwischen Innsbruck und der italienischen Grenze.
- Tunnel mit Zusatzgebühren: Einige Tunnel, wie der Tauerntunnel (A10) und der Arlbergtunnel (A14), verlangen neben der Vignette eine gesonderte Tunnelmaut.
- Straßen ohne Vignettenpflicht: Ortsumfahrungen, Stadtautobahnen und viele Bundesstraßen sind von der Vignettenpflicht ausgenommen.
- Grenzübergänge: An manchen Grenzübergängen gilt die Vignettenpflicht erst hinter der Grenze, informieren Sie sich vor der Einreise genau.
- Winterliche Einschränkungen: Bei Schneefall und schwierigen Wetterbedingungen können einzelne Autobahnabschnitte vorübergehend gesperrt sein oder erfordern Schneeketten.
- Besonderheiten für Lkw und schwere Fahrzeuge: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen das Lkw-Mautsystem GO-Maut verwenden, die Vignette reicht hier nicht aus.
- Motorräder: Auch Motorräder benötigen eine Vignette, allerdings ist diese günstiger als für Pkw.
- Elektrofahrzeuge: Für Elektroautos gelten dieselben Vignettenpflichten wie für herkömmliche Fahrzeuge, eine Befreiung gibt es nicht.
Ausnahmen und besondere Fälle
1. Ortsnahe Schnellstraßen ohne Vignettenpflicht
Einige Schnellstraßen nahe größerer Städte wie Wien oder Graz sind von der Vignettenpflicht ausgenommen, um den lokalen Verkehr zu entlasten. Achten Sie auf entsprechende Beschilderungen.
2. Kurzzeitige Verkehrsbehinderungen und Sperren
Bei Baustellen oder Unfällen kann die Nutzung alternativer Strecken erforderlich sein, die eventuell keine Vignettenpflicht haben. Planen Sie Ihre Route entsprechend.
3. Elektronische Kontrollsysteme und Strafen
Die ASFINAG überwacht die Vignettenpflicht elektronisch. Bei Verstößen drohen hohe Strafen, die deutlich über dem Vignettenpreis liegen.
4. Mautbefreiungen für bestimmte Fahrzeuge
Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Einsatzfahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit, sofern sie entsprechend gekennzeichnet sind.
5. Sonderregelungen für Touristen
Touristen können Vignetten für verschiedene Zeiträume erwerben, von 10-Tages-, 2-Monats- bis Jahresvignetten, erhältlich an Grenzübergängen, Tankstellen und online.
6. Sondermauten für Bergstrecken
Bestimmte Bergstrecken, wie die Großglockner Hochalpenstraße, sind nicht durch die Vignette abgedeckt und verlangen separate Gebühren.